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Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr – GBZugV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2011, 3124 - 3125)


Die Anlage enthält die Muster für die Erlaubnis und deren Ausfertigungen.
3Diese sind in DIN-A4-Format auf 100 Gramm schwerem Papier, gelbem Papier (Farbton HKS 2 N 55 %) zu erteilen.
4Drucktechnische und datenverarbeitungstechnische Abweichungen sind zulässig.

Zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 6 G v. 11.4.2024 I Nr. 119
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25